
Friedens-Region Ulm / Neu-Ulm
Mach mit! Wir brauchen dich und deine Ideen! Für eine Welt ohne Rüstung, Militär und Krieg!
Im Sommer 2026 folgt die Fortsetzung!
Rückblick: 13.08.2025, von 8:15 Uhr bis 9.30 Uhr, Kundgebung gegen die Bundeswehr-Kinderfreizeit an der Grundschule in 89293 Kellmünz an der Iller.
Veranstalter: DFG-VK und GEW. Wir stehen mit Friedensfahnen, Flyern, einer Seifenblasenmaschine und Straßenmalkreide vor der Schule.
Militäreinsätze führen zu vielen Toten, Verletzten und Vertriebenen - und zu noch mehr Hass zwischen den beteiligten Völkern.
Militärische Methoden verbrauchen zu viel Geld, Lebenszeit und natürliche Ressourcen.
Es gibt intelligentere Alternativen! Es gibt erfolgreichere Methoden! Dazu gehört das Zuhören, das Verhandeln, die Diplomatie, die Völkerverständigung, man kann Vermittler anrufen. Man kann die zahllosen bewährten Methoden der AKTIV-gewaltfreien Verteidigung anwenden.
Über die Aktion in Kellmünz am 13.08.2025 berichteten >>ARD >>SWR >>Bayrischer Rundfunk >>Augsburger Allgemeine>>Südwestpresse >>Münchner Merkur >>Unsere Zeit >>Junge Welt >>Lokalradio Donau3FM >>nochmals SWR >>nochmals Augsburger Allgemeine >>DIE ZEIT >>DFG-VK-newsletter >>DER SPIEGEL-Panorama >>

Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5415, 21. Wahlperiode, 16.04.2026
Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Desiree Becker, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Dr. Michael Arndt, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Sören Pellmann, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteurcamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr
Die Antworten der Bundesregierung auf diverse Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag belegen ein umfangreiches und vielseitiges Engagement der Bundeswehr, um für Nachwuchs interessant zu sein.
Dabei greift die Bundeswehr nicht nur auf öffentliche Werbekampagnen wie zuletzt die Kampagne „70 Jahre, 70 Gründe“ zurück oder der „Weil du es kannst“ Kampagne 2024, welche durch Plakate in grellem Grün und Pixel-Videospiel-Optik insbesondere die jüngere Zielgruppe nicht nur nach Auffassung der fragestellenden Fraktion erreichen sollte (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/bedenkliche-werbeplakate-der-bundeswehr-wenn-krieg-nach-videospielen-oder-7-vs-wild-aussieht-12577592.html).
Die Bundeswehr engagiert sich an ihren Standorten im sozialen Umfeld und unterstützt Initiativen und Einrichtungen u. a. der Kinder- und Jugendhilfe, um „das Verständnis für die Bundeswehr im Allgemeinen und das soldatische Dienen im Besonderen“ zu steigern (zitiert nach Bundestagsdrucksache 18/7494). Dazu unterhält sie engere Kooperationen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kitas. Ebenso besucht die Bundeswehr Schulen und Hochschulen und ist auf Berufsmessen vertreten. Die Bundeswehr spricht Jugendliche aber auch durch Kennenlern-, Ferien-, IT-, Abenteurcamps oder Jugendfreizeiten an (im Folgenden als „Camps/Freizeiten“ bezeichnet).
Nach Angaben der Bundesregierung sollen zu dem Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden „das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr […] fördern“. (Bundestagsdrucksache 17/2688) Patenschaften wie diese werden auch zum Zugang zu jungen Menschen genutzt. So fand beispielsweise vom 13. bis 14. August 2025 im Rahmen einer Patenschaft an der Grundschule in der Marktgemeinde Kellmünz an der Iller (Bayern) ein „Kinderferienprogramm mit der Bundeswehr“ statt, welches sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahre richtet. In Berichten sind dabei Bilder mit Kindern vor schwerem militärischem Gerät zu sehen.
(vgl. u. a. www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/kellmuenz-friedensgruppe-veranstaltet-demo-gegen-bundeswehrfreizeit-in-kellmuenz-110415886) Beteiligt gewesen sei dabei die Gefechtsstandstaffel des Multinationalen Kommandos Operative Führung des NATO-Kommandos der Bundeswehr, die auch Militärhubschrauber und Militärfahrzeuge für die Veranstaltung bereitgestellt hat (Der Spiegel, 18. August 2025).
Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche bei der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 18/13404) offenbart, bietet die Bundeswehr seit mindestens 2012 in großem Rahmen mehrtägige Feriencamps an, die unter den Namen von Ferien-, Kennenlern-, IT- oder Abenteuercamps beworben werden. Diese Angebote werden von allen Gattungen der Bundeswehr angeboten, also von Luftwaffe, Marine und Heer. Die größte Auswahl bietet das Heer mit Angeboten bei Panzereinheiten, Gebirgsjägern, im Sanitätsdienst oder IT-Bataillonen. Die Anzahl der Teilnehmenden Jugendlichen in den Camps/Freizeiten stieg seit 2015 stark an. 2016 nahmen 1 544 Jugendliche an den Camps/Freizeiten teil. Nach 2015 war zunächst eine auffallende Häufung dieser Camps/Freizeiten in den neuen Bundesländern zu beobachten und hier insbesondere in Brandenburg und Sachsen. Im Jahr 2022 hingegen war eine auffallende Anzahl dieser Camps/Freizeiten in Baden-Württemberg und Niedersachsen erkennbar. Bis einschließlich 2022 waren 9 701 Teilnehmende in entsprechenden Veranstaltungen dokumentiert, wobei für drei Camps im Jahr 2017 keine Teilnehmendenzahlen übermittelt wurden.
Die Bundesregierung konnte selbst nach erneuter Aufforderung nicht beantworten, wie viele der Teilnehmenden volljährig waren. „Erhebung zum Alter der Teilnehmenden erfolgten nicht“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9949). Und dies, obwohl der UN-Kinderrechteausschuss die Bundesregierung wiederholt anmahnte, Werbekampagnen und Schulbesuche, die sich an Minderjährige richten, einzustellen (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRC/5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_2022.pdf). Die Antwort der Bundesregierung legt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion nahe, dass gegen die Vorgaben des UN-Kinderrechtsausschuss verstoßen wurde: Es werde „grundsätzlich durch zielgruppengerechte Marketing- und Medienanalyse sowie entsprechende Werbung gewährleistet“, dass die Werbung bei den Jugendlichen ankomme, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung. Die Analyse werde von Medienfachleuten durchgeführt. Im Fokus seien neben der Zielgruppe der 16- bis 17‑jährigen auch „Lebensjüngere“, „sofern sich diese in der Berufsorientierungsphase bzw. Berufsfindungsphase befinden“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/13404). Zu dem greifen bei Minderjährigen weitere Rechtsnormen, die zu beachten sind, z. B. bezüglich Elternrechten, Persönlichkeitsrechten oder Jugendschutz.
Beworben werden die Camps/Freizeiten auch durch die sozialen Medien. Die Camps/Freizeiten böten den Jugendlichen die Möglichkeit, „das Gespräch mit Soldatinnen und Soldaten zu suchen und erste authentische Eindrücke über den Arbeitgeber Bundeswehr für eine konkrete Bewerbung zu erlangen“. Die Teilnahme an den Camps/Freizeiten war nach Angaben der Bundesregierung aus der 18. Wahlperiode für die Jugendlichen kostenlos (Bundestagsdrucksache 18/13404) und freiwillig (Bundestagsdrucksache 20/9949).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Camps/Freizeiten wurden bzw. werden durch die Bundeswehr organisiert und durchgeführt (bitte einzeln aufzählen inklusive Datum und Dauer sowie aufschlüsseln für die Jahre 2023 bis 2025 sowie nach Durchführungsort, Einheit, verantwortlicher Standort und Bundesland sowie nach Marine, Heer, Luftwaffe)?
2. Für welche der Camps/Freizeiten wurden Teilnehmerbeiträge erhoben (bitte einzeln ausführen für die Jahre 2023 bis 2025 und Höhe benennen) Falls Teilnahmebeiträge erhoben werden, auf welcher Grundlage werden diese festgesetzt?
3. Welche der Camps/Freizeiten finden/fanden regelmäßig bzw. mehrmals statt und warum (bitte einzeln ausführen)?
4. Welche der Camps/Freizeiten fanden nur einmalig statt und warum (bitte einzeln ausführen)?
5. Welches Bundeswehrmaterial, wie z. B. Helikopter und andere militärische Fahrzeuge, hat die Bundeswehr zu den entsprechenden Camps/Freizeiten mitgebracht bzw. war auf dem Veranstaltungsgelände sichtbar und welche Kosten sind auf Seiten der Bundeswehr dafür entstanden (bitte einzeln ausführen)?
6. Wie viele Jugendliche haben an den Camps/Freizeiten teilgenommen (bitte für die Jahre 2023 bis 2025, nach Standorten und Bundesländer sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter)?
7. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Angaben über das Alter der Teilnehmenden vor?
Wenn nein, aus welchen Gründen und inwiefern lässt sich das nicht Angeben des Alters der Jugendlichen rechtfertigen, vor dem Hintergrund der wiederholten Anmahnung durch den UN-Kinderrechteausschuss sowie den zu beachtenden rechtlichen Unterschieden zwischen minderjährigen und volljährigen Teilnehmenden?
8. Wie viele Jugendliche, die an den Camps/Freizeiten teilgenommen haben, haben das Camp vorzeitig abgebrochen (bitte für die Jahre 2023 bis 2025, nach Standorten und Bundesländer sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter und Grund des vorzeitigen Abbruches)?
9. Wie viele Soldaten und Soldatinnen waren an der Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Camps/Freizeiten beteiligt und wie hoch waren die Personalaufwendungen der Bundeswehr (bitte für die Jahre 2023 bis 2025 einzeln ausführen)?
10. In welchen Richtlinien wird die Bewilligung, Ausgestaltung und Umsetzung von Camps/Freizeiten bei der Bundeswehr geregelt?
11. Welche Dienstebene ist auf Seiten der Bundeswehr für die Bewilligung und Organisation und anderer Unterstützungstätigkeiten von Camps/Freizeiten zuständig?
12. Wer wird von Seiten der Bundeswehr in die Beratung für eine altersgerechte Betreuung von Kinder- und Jugendlichen eingebunden?
13. Wird das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bei dieser Zusammenarbeit mit den Kommunen bzw. Bildungsträgern im Kinder- und Jugendbereich eingebunden und leistet pädagogische Unterstützung und Beratung?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Welche Kosten sind der Bundeswehr für Organisation und Durchführung der Camps/Freizeiten entstanden (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2023 bis 2025)?
15. Wurde hierbei auch auf Mittel anderer Ministerien oder Bundeshördern zurückgegriffen und wenn ja in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2023 bis 2025)?
16. Wie sind die Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Camps/Freizeiten aufmerksam geworden?
17. Wie und wo wurden bzw. werden die Camps/Freizeiten beworben und welche Kosten entstanden dabei (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2023 bis 2025)?
18. Für welche der Camps/Freizeiten wurde bzw. wird durch öffentliche Anzeigen geworben (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2023 bis 2025 und Camps/Freizeiten sowie untereilen in Fernsehwerbung, Anzeigen in Zeitungen, Anzeigen in Zeitschriften, Anzeigen im Internet, Anzeigen im öffentlichen Raum, Social Media, Kinowerbung)?
19. Mit welchen Methoden stellt die Bundeswehr sicher, dass die Werbung für die Camps/Freizeiten bei den Jugendlichen ankommen (bitte detailliert ausführen)?
20. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewerbung der Camps/Freizeiten?
21. Inwiefern erfolgte eine Bewerbung der Camps/Freizeiten über bestehende Patenschaften mit Kommunen; Landkreisen, Schulen oder Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (bitte für die jeweiligen Camps und die Jahre 2023 bis 2025 einzeln ausführen)?
22. Von welchen der Camps/Freizeiten wurden durch die Bundeswehr bzw. im Auftrag der Bundeswehr Film- oder Fotoaufnahmen angefertigt? Lagen bei minderjährigen Teilnehmenden die entsprechenden Genehmigungen seitens der Erziehungsberechtigten vor?
23. Über welche der Camps/Freizeiten wurde durch die verschiedenen Medienkanäle der Bundeswehr via Print- oder Onlinemedien wie beispielsweise bundeswehrkarriere.de, bundeswehrentdecken.de, YouTube-Kanal der Bundeswehr, Facebook, Instagram, TikTok oder ähnlichen berichtet (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2023 bis 2025, nach Camp, Art der Berichterstattung sowie Medium)?
24. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei den unterschiedlichen Camps/Freizeiten der Bundeswehr sowie deren Bewerbung nicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird?
25. Warum steht die Durchführung solcher Aktivitäten für Kinder und Jugendliche nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu der Empfehlung des UN-Ausschusses für Kinderrechte „alle Formen der auf Kinder ausgerichteten Werbung oder Vermarktung des Militärdienstes zu verbieten, insbesondere an Schulen“ (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRC/5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_2022.pdf)?
26. Welche pädagogische Ausbildung müssen Soldaten und Soldatinnen nachweisen, um die Organisation und Betreuung von Kinder- und Jugendfreizeiten durchzuführen?
27. Müssen Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von Veranstaltungen Kinder und Jugendliche betreuen, ähnlich wie Leiterinnen und Leiter in der verbandlichen und offenen Jugendarbeit, eine Schulung zum Kinderschutz und zur Prävention sexualisierter Gewalt absolvieren sowie ein entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und wenn ja, in welchem Rahmen finden diese Schulungen statt und wer finanziert sie?
28. Ist es im Rahmen der Camps/Freizeiten zu besonderen Vorfällen gekommen wie beispielsweise sexuellen Übergriffen, Unfällen mit Verletzten, übermäßigem Alkoholkonsum oder ähnliches gekommen (bitte detailliert ausführen für die Jahre 2023 bis 2025 und dabei Camp, Vorfall, Beteiligung Minderjähriger sowie gewählte Lösungsansätze benennen)?
29. Welche Ziele möchte die Bundeswehr mit diesen Camps/Freizeiten, die gezielt Jugendliche betreffen, erreichen und welchen Auftrag haben konkret die teilnehmenden Soldaten und Soldatinnen?
30. Hat die Bundeswehr Planungen zur weiteren Entwicklung dieser Angebote? (bitte detailliert ausführen auch bezüglich inhaltlichen Schwerpunkten, Methoden, potentiellen Zielgruppen, Angebotskapazitäten)
31. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgaben der internationalen Kinderrechtsvereinbarungen (Kinderrechtskonvention, Fakultativprotokolle und Pariser Protokolle) von den Soldaten und Soldatinnen, die in Kellmünz bei der Ferienfreizeit beteiligt waren, eingehalten?
32. Welche pädagogische Ausbildung hatten die in Kellmünz am 13./14. August 2025 eingesetzten Soldatinnen und Soldaten?
33. Auf welcher Grundlage findet die Kooperation der Bundeswehr mit der Stadtverwaltung Kellmünz im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeit statt?
34. In welcher Form besteht eine Zusammenarbeit und/oder Patenschaft zwischen der in der Graf-Zeppelin-Kaserne stationierten Einheit des Kommandos Spezialkräfte mit der Stadt Calw im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeitangebote und welche Aktivitäten umfasst diese?
35. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass auf der einen Seite Kommunen die finanziellen Mittel für die Anstellung von qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen für die Kinder- und Jugendbetreuung fehlen, auf der anderen Seite Soldaten und Soldatinnen diese Arbeit übernehmen dürfen?
Berlin, den 26. März 2026, Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – Drucksache 21/5415, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333
Screenshot: Der UN-Kinderrechts-Ausschuss zu Bundeswehr-Werbung bei Kindern

