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DIE KREISVERBINDUNGSKOMMANDOS OSTALB UND HDH SIND DIE VERBINDUNG ZWISCHEN BUNDESWEHR UND ZIVILEN STELLEN.

Die Bundeswehr mischt sich immer mehr in innere (nicht-militärische) Angelegenheiten ein! Für diese Aufgaben wäre eigentlich das THW u.a. zuständig! Der eigentliche Zweck dieser Bundeswehr-Einsätze ist die Image-Werbung. Wir fordern: THW und andere zivile Hilfs-Organisationen besser ausstatten!

 

In jedem LANDRATSAMT sitzt ein Kreisverbindungskommando; dieses Büro ist ausschließlich mit Reservisten besetzt. Die Kreisverbindungskommandos aller Landkreise sind dem Landeskommando Baden-Württemberg unterstellt.


Schwäbische Post, 31.10.2020, Autor Tobias Dambacher, Aalen.

Das Kreisverbindungskommando (KVK) Ostalbkreis ist die Schnittstelle für Zivil-Militärische Zusammenarbeit auf Landkreisebene als Element einer bundesweiten Verbindungsstruktur der Bundeswehr. Es besteht aus zwölf ehrenamtlichen Reservisten, also ehemalige Zeit oder Berufssoldaten, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben. Leiter ist aktuell Major Ludwig Stegmaier, selbstständiger Ingenieur. Sein Stellvertreter ist Hauptmann Hans-Peter Stoßberg, der als Ingenieur bei Zeiss arbeitet. Für die sanitätsdienstliche Beratung ist Oberfeldarzt Peter Schmidt verantwortlich, leitender Arzt im Ostalb-Klinikverbund. "Wir sehen uns als Bürger in Uniform, die für unseren Landkreis Unterstützung bieten", sagt Schmidt, dem es wichtig ist, dass dieser Einsatz effektiv in der Heimat hilft. Schmidt war selbst schon in Bosnien, Afghanistan und im Kosovo im Einsatz.

Eine Behörde kann um Amtshilfe durch die Bundeswehr ersuchen, wenn ihr für notwendige Amtshandlungen erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen. Diese Amtshilfe können alle Behörden beantragen, die Bundeswehr hat keine Zwangs- und Eingriffsbefugnisse. Die Hilfeleistung ist im Grundgesetz Artikel 35 Absatz 1 festgeschrieben: "Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe." Und so lief die Vorbereitung der Unterstützung ab:

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Seit Frühjahr 2020 besteht ein Austausch des KVK Ostalbkreis zur aktuellen Corona-Lage mit dem Landratsamt.
Am Freitag, 16. Oktober 2020, um 9.30 Uhr wurde das KVK gebeten, dem Landratsamt für einen Hilfeleistungsantrag zur Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung zu helfen.

Ab 11 Uhr fand mit dem Landratsamt die Beratung statt. Vor allem auch im Fokus das Subsidiaritätsprinzips: Die Bundeswehr darf erst unterstützen, wenn dies durch andere Stellen nicht mehr möglich ist.
Parallel zur Beratung erfolgte eine Vorinformation des Lagezentrums des Landeskommandos über den Amtshilfeantrag.
Der Amtshilfeantrag wurde gegen 12 Uhr von der Ersten Landesbeamtin Gabriele Seefried unterschrieben und um 12.30 Uhr an das Regierungspräsidium Stuttgart versandt.

Die Genehmigung durch Regierungspräsidium um 12.45 Uhr und Innenministerium um 14.30 Uhr erfolgte sehr schnell.
Um 16.15 Uhr Vorlage beim Kommando Territoriale Aufgaben (KdoTA) in Berlin.
Am Montag, 19. Oktober 2020, Genehmigung der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung (darf und kann die Bundeswehr) durch das KdoTA.

Am Dienstag, 20. Oktober 2020, wird das Landeskommando um 7.15 Uhr informiert, das Landratsamt durch das KVK.
Am Mittwoch, 21. Oktober 2020, läuft die Erkundung der Bundeswehrunterstützung mit dem Truppensteller, vertreten durch das Führungspersonal der Unterstützungskräfte mit Hauptfeldwebel Toni Rupprecht und zwei Stabsunteroffizieren.
Am Montag, 26. Oktober 2020, startet die Unterstützung. "Die Wertschätzung des Landrats und der Bevölkerung ist sehr hoch", sagt Schmidt. Das KVK ist Mitglied des Corona-Krisenstabs des Landratsamts und steht dort beratend zu Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr zur Verfügung, "Wir kümmern uns um die Betreuung der Soldaten als gute Seelen und sind Teil der Informationskette", erklärt Schmidt.

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